Überprüfung von Führungszeugnissen in der Jugendarbeit
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Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in der Kinder- und Jugendarbeit sehr stark an Bedeutung gewonnen. Der Gesetzgeber hat hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter*in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter*in) werden für die Region Mainfranken (KT, MSP, WÜ) in Zukunft die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben müssen; das hat zur Folge, dass erweiterte Führungszeugnisse der Gruppenleiter*innen eingefordert und kontrolliert werden müssen. Die Fachstelle für Kirchliche Jugendarbeit Mainfranken übernimmt für die katholischen Pfarreien und Verbände die Einsichtnahme der Führungszeugnisse. Die Vorgehensweise findet man gut beschrieben in den Anhängen "Ablauf_Einsichtnahme_der_FZ". Auch alle weiteren Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes könnt ihr euch gerne an unsere Fachstelle kja Mainfranken wenden. Die Diözesane Fachstelle Präventionsarbeit steht ebenfalls zur Verfügung unter folgender E-Mail: kja.praevention@bistum-wuerzburg.de.